Dead Rising 2
Entwickler: Blue Castle Games
Verlag: Capcom
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Dead Rising 2 - Verkaufsverbot in den Vereinigten Emiraten
28.09.2010, 09:28 Uhr | Autor: Christian P. | 7 Kommentare
Schon der Vorgänger des derzeitigen Zombiekrachers "Dead Rising 2" durfte aufgrund der negativen USK-Prüfung hierzulande keinen Fuß in die Läden setzen und fand somit, zumindest offiziell, in Deutschland keinen Abnehmer. So ist es auch nicht verwunderlich, dass auch "Dead Rising 2" in Deutschland nicht verkauft werden darf (wir berichteten). Neu ist allerdings, dass "Dead Rising 2" nun auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit dem Verkaufsverbot behangen wurde. Die Begründung hierfür sind "die übermäßige gewaltverherrlichende Darstellung und die dargestellte Nacktheit", so das National Media Council der Vereinigten Arabischen Emirate.
Link: Das Thema im Forum diskutieren
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Was hat denn die Steinigung (die genauso in der Bibel gefordert wird) mit einem dummen Computerspiel zu tun.. Und ja das Spiel ist defintiv dumm, es erzählt keine Geschichte, es hat keine Moral, es hat keinen sinn, es wird nur völlig übertriebene gewalt dargestellt.. Solche Spiele gehören zu recht beschlagnahmt |
@Güren: Wir wissen doch beide, dass so ein Vergleich bei den betroffenen Völkern gar nicht ankommt... ![]() Ist doch wie in Deutschland: In den Nachrichten zeigen Sie was passiert, wenn man nicht regelmäßig zum Arzt geht und im gleichen Atemzug erhöht unser Gesundheitsminister die Abgaben an die Krankenkassen... wird werden auf der einen Seite ordentlich zur Kasse gebeten und sterben gleichzeitig am Sparzwang... |
| Bei "Tod durch Steinigung" heult aber auch keiner über "die übermäßige gewaltverherrlichende "Darstellung".. Dafür wird dann kein "Verkaufsverbot" verhängt. |
| ich denke auch das DR2 relativ schnell beschlagnahmt wird |
| Korrekt. DR1 wurde im nachhinein auf den Index gesetzt und ist deshalb nicht mehr ohne weiteres zu haben. DR2 ist aber noch (!) für alle erhältlich. Natürlich nur importierte Versionen. |
also in Deutschland nicht..
Solange das Spiel nicht beschlagnahmt ist darf ich es an jeden der über 18 ist verkaufen |

















