Dead Island - Nicht mehr strafrechtlich bedenklich
von Jens Fischer
31.01.2012, 19:06 Uhr 1
Dass "Dead Island" in Deutschland nicht erhältlich sein würde, war bereits vor der Veröffentlichung am 8. September letzten Jahres klar. Nun wurde die Berurteilung des Spieles durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) allerdings angepasst. So bleibt der Titel zwar indiziert, steht aber nicht mehr auf der sogenannten B-Liste und gilt somit nicht mehr als strafrechtlich bedenklich. Dadurch muss nun keine Beschlagnahmung oder andere strafrechtliche Verfolgung mehr befürchtet werden, wenn das Spiel durch Import erworben wird.
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KOMMENTARE
Gabumon
31.01.2012, 19:19 UhrEs ist auch völlig legal einen Liste B Titel einzuführen...
Für den Käufer macht Liste A und B keinen Unterschied, für den Verkäufer ebenso nicht, dass einzige was ist. Das die BPJM meint das es Strafrechtlich relevant ist.
Zu Entscheiden haben die das aber auch nicht, dass muss immer noch ein Gericht tun
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