"Killerspiele" - Deutscher Kulturrat fordert Kunstfreiheit
von Marc Friedrichs
15.02.2007, 09:20 Uhr
Der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, tritt für Kunst-, Publikations- und Informationsfreiheit ein. Er fordert deshalb Bund und Länder auf, bei ihren geplanten gesetzlichen Schritten zum Schutz von Jugendlichen vor Videospielen (wir berichteten) nicht über das Ziel hinaus zu schießen. Geschäftsführer Olaf Zimmermann sagte dazu: "Wir beobachten mit Sorge, wie sich Bund und Länder gegenseitig mit immer neuen Vorschlägen überbieten, um den Vertrieb von Videospielen einzuschränken.
Es ist gut, wenn die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gestärkt wird. Ebenso ist zu begrüßen, wenn der Handel stärker in die Pflicht genommen wird, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten und auf die Kennzeichnung hinzuweisen. Weiter muss ein besonderes Augenmerk auf die Verstärkung der Medienkompetenz gerichtet werden.
Bei der Debatte um Gewalt in Computerspielen darf aber nicht über das Ziel hinausgeschossen werden. Erwachsene müssen das Recht haben, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Geschmacklosigkeiten oder Schund anzusehen bzw. entsprechende Spiele zu spielen.
Die Meinungsfreiheit und die Kunstfreiheit gehören zu den im Grundgesetz verankerten Grundrechten. Die Kunstfreiheit ist nicht an die Qualität des Werkes gebunden. Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele."
Es ist gut, wenn die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gestärkt wird. Ebenso ist zu begrüßen, wenn der Handel stärker in die Pflicht genommen wird, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten und auf die Kennzeichnung hinzuweisen. Weiter muss ein besonderes Augenmerk auf die Verstärkung der Medienkompetenz gerichtet werden.
Bei der Debatte um Gewalt in Computerspielen darf aber nicht über das Ziel hinausgeschossen werden. Erwachsene müssen das Recht haben, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Geschmacklosigkeiten oder Schund anzusehen bzw. entsprechende Spiele zu spielen.
Die Meinungsfreiheit und die Kunstfreiheit gehören zu den im Grundgesetz verankerten Grundrechten. Die Kunstfreiheit ist nicht an die Qualität des Werkes gebunden. Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele."
Link: Kulturrat
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