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Call of Duty: Black Ops - Importversion vorläufig indiziert

Marc Friedrichs

von Marc Friedrichs

24.11.2010, 13:09 Uhr 5

Call of Duty: Black Ops Bild aus der "Call of Duty: Black Ops"-Galerie

Wie jetzt bekannt gegeben wurde, hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die vorläufige Indizierung der deutschsprachigen, aber nicht USK-geprüften Importversion des Shooters "Call of Duty: Black Ops" beantragt. Die vorläufige Indizierung des Titels erfolgte auf Liste B. Das heißt, die BPjM vermutet bei diesem Titel, dass er Inhalte hat, deren Verbreitung nach dem Strafgesetzbuch verboten sind.

Bis zur endgültigen Klärung darf diese Version also nicht mehr öffentlich beworben und ausgestellt werden. Die deutsche, von der USK geprüfte Version ist davon natürlich nicht betroffen.

Danke an makethegullasch für den Hinweis.

Zu den Kommentaren (5)

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KOMMENTARE


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Gabumon

Gabumon

24.11.2010, 17:32 Uhr

Schnittberichte schreibt völlig zusammenhanglose scheisse..

Wenn ich als beispiel Heuite einem Volljährigen das Spiel so verkaufe und es wird morgen beschlagnahmt kann mir keiner was, rückwirkende strafbarkeit gibt es nicht

Marc

Marc

24.11.2010, 14:13 Uhr

Nein, gilt nur für Deutschland.

Christoph

Christoph

24.11.2010, 14:01 Uhr

Gilt das alles auch für Pegi bzw. für Österreich??

Marc

Marc

24.11.2010, 13:57 Uhr

Schnittberichte schreibt dazu:

Das Perfide an der expliziten Indizierung auf Liste B ist aber, dass sich deutsche Händler unter Umständen auch strafbar machen, wenn Sie den Titel an Erwachsene verkaufen, obwohl sie die sonst geltenden Beschränkungen einer Indizierung beachten. Durch die ausgesprochene Vermutung der BpJM einer strafrechtlichen Relevanz, dürfte es für deutsche Händler u.U. schwerer sein bei einer tatsächlichen Beschlagnahme des Spieles, eine Verurteilung wegen der Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien zu vermeiden.

Gabumon

Gabumon

24.11.2010, 13:44 Uhr

Diese Vorläufige Indizierung ist bis auf das Ausstellungsverbot übrigens Folgenlos, das heißt der Titel darf (unter der Ladentheke) weiter verkauft werden und ist nicht verboten oder so quatsch was immer gerne behauptet wird

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