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"Killerspiele" - Macht der Europäische Gerichtshof den Weg frei?

Marc Friedrichs

von Marc Friedrichs

13.12.2006, 14:00 Uhr

Was haben Tabakwerbung und "Killerspiele" miteinander zu tun? Auf den ersten Blick nichts, aber die gestrige Niederlage der deutschen Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof könnte sich schon bald in Sachen Videospiele wiederholen. Deutschland hatte erfolglos die Zuständigkeit der EU für Tabakwerbung bestritten, da der Gesundheitsschutz keine EU-Angelegenheit sei. Doch was passiert, wenn man rein hypothetisch den Begriff "Gesundheitsschutz" im Urteil aus Luxemburg durch "Jugendschutz" ersetzt?

Ganz einfach: Dann könnte die EU jederzeit ein deutsches Vertriebs- und Herstellungsverbot bestimmter Spiele durch eine einheitliche europäische Regelung ersetzen, um den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im EU-Binnenmarkt zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen entgegen zu wirken.

Nach Einschätzung des "EU Campaigner of the Year 2005", des deutschen Lobbyisten und ehemaligen Blizzard-Mitarbeiters Florian Müller, hätte ein "Verbot jenseits von Vernunft und Augenmaß", wie es die Landesminister Dr. Beckstein und Schünemann fordern, im EU-Rat "nicht den Hauch einer Chance auf eine qualifizierte Mehrheit" und stünde auch im Europäischen Parlament "auf hoffnungslos verlorenem Posten, da außerhalb der deutschen Politik nur ein paar Außenseiter den Beckstein-Schünemann-Kurs unterstützen würden".

Für den EU-Experten, der durch sein erfolgreiches Engagement gegen die ebenfalls von der Bundesregierung unterstützte, aber vom Europaparlament abgewiesene Softwarepatent-Richtlinie bekannt wurde, hat das oberste europäische Gericht "mit seiner gestrigen Entscheidung die Behauptung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Brüssel habe hier keine Regelungskompetenz, ad absurdum geführt".

Zypries hatte der EU erst neulich eine Zuständigkeit für den Jugendschutz abgesprochen. In der Begründung des gestrigen Urteils führt der EuGH jedoch aus, dass eine Harmonisierungsmaßnahme - also eine europäische Richtlinie zum Ziel der Vereinheitlichung national unterschiedlicher Regelungen - auch Politikbereiche wie den Gesundheitsschutz tangieren darf, die für sich allein gesehen nicht der EU unterstehen.

Man könne aber die Bundesregierung vielleicht nicht daran hindern, in eine erneute Niederlage zu schlittern, spöttelt Müller (s. auch unsere News vom letzten Freitag).
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13.12.2006, 14:00 Uhr

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