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USK - Stellungnahme zur "Killerspiel"-Problematik

Marc Friedrichs

von Marc Friedrichs

24.11.2006, 10:48 Uhr

Seit dem Amoklauf eines Schülers in Emsdetten, ist das Thema "Killerspiele" wieder in aller Munde. Auf der einen Seite fordern einige Politiker erneut ein Verbot, auf der anderen Seite fordern Fachleute eher eine Überprüfung der sozialen und pädagogischen Umstände. Dazwischen sitzt die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) und versucht im Grunde, es allen möglichst recht zu machen. Jetzt melden sich die Damen und Herren das erste Mal offiziell zu Wort und sprechen sich dabei gegen ein gesetzliches Verbot aus.

Hier der komplette Text:

"Unser Mitgefühl gilt allen Opfern und Betroffenen des schrecklichen Ereignisses an der Geschwister-Scholl-Schule. Das wichtigste ist jetzt sicher, den Schüler/innen, Lehrer/innen und Angehörigen zu helfen und zu klären wie diese Tat geschehen konnte. Dabei sollte es keine Denkverbote geben.

Nach dem Amoklauf eines Schülers in Erfurt, 2002, haben Bund und Länder den deutschen Jugendschutz nochmals reformiert und verstärkt. Die Alterskennzeichnung von Computerspielen wurde durch das Jugendschutzgesetz den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) übertragen. Die Alterskennzeichen werden durch den Ständigen Vertreter der OLJB erteilt.

Dies geschieht auf der Grundlage der Voten der Gutachter, die überwiegend von den OLJB benannt wurden. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann nicht gekennzeichnete Computerspiele indizieren.

Dass der Jugendschutz in Deutschland auf Gewaltdarstellungen deutlich restriktiver reagiert als in allen unseren Nachbarstaaten zeigt der europäische Vergleich. Über den Jugendschutz hinaus stellt der § 131 StGB die Herstellung und Verbreitung von gewaltverherrlichenden 'Killerspielen' insgesamt unter Strafe.

'Gesetzliche Maßnahmen allein reichen aber nicht aus. Es bedarf des breiten Engagements der Zivilgesellschaft.' (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der Haushaltsdebatte am 22.11.). Das Prinzip der Koregulierung im deutschen Jugendschutz schließt das Bündnis mit der Zivilgesellschaft ausdrücklich ein.

Der Jugendschutz kann gegenüber Gewaltdarstellungen frühzeitiger und restriktiver vorgehen, weil er sich auf das gemeinsame Vorgehen staatlicher und nichtstaatlicher Kräfte stützt, das ebenso wie in den Gremien der USK die Arbeitsweise der BPjM und der FSK prägt.

Die USK fordert die Beachtung ihrer Alterskennzeichen am Ort des Verkaufs: im Handel. Sie wirbt für die Beachtung der Alterskennzeichen am Ort der Nutzung: im Kinderzimmer. Dazu braucht sie Unterstützung und Verbündete: in der Familie wie in der Schule und in den Medien.

Wir finden es daher bedauerlich, dass die Tragödie an der Geschwister-Scholl-Schule von Einzelnen eilig instrumentalisiert werden soll, um das in Deutschland etablierte und gesetzlich geregelte Freigabeverfahren für Computer- und Videospiele in Frage zu stellen."
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24.11.2006, 10:48 Uhr

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