Call of Duty: Black Ops - Importversion vorläufig indiziert
von Marc Friedrichs
24.11.2010, 13:09 Uhr 5
Wie jetzt bekannt gegeben wurde, hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die vorläufige Indizierung der deutschsprachigen, aber nicht USK-geprüften Importversion des Shooters "Call of Duty: Black Ops" beantragt. Die vorläufige Indizierung des Titels erfolgte auf Liste B. Das heißt, die BPjM vermutet bei diesem Titel, dass er Inhalte hat, deren Verbreitung nach dem Strafgesetzbuch verboten sind.
Bis zur endgültigen Klärung darf diese Version also nicht mehr öffentlich beworben und ausgestellt werden. Die deutsche, von der USK geprüfte Version ist davon natürlich nicht betroffen.
Danke an makethegullasch für den Hinweis.
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KOMMENTARE
Gabumon
24.11.2010, 17:32 UhrSchnittberichte schreibt völlig zusammenhanglose scheisse..
Wenn ich als beispiel Heuite einem Volljährigen das Spiel so verkaufe und es wird morgen beschlagnahmt kann mir keiner was, rückwirkende strafbarkeit gibt es nicht
Marc
24.11.2010, 14:13 UhrNein, gilt nur für Deutschland.
Christoph
24.11.2010, 14:01 UhrGilt das alles auch für Pegi bzw. für Österreich??
Marc
24.11.2010, 13:57 UhrSchnittberichte schreibt dazu:
Das Perfide an der expliziten Indizierung auf Liste B ist aber, dass sich deutsche Händler unter Umständen auch strafbar machen, wenn Sie den Titel an Erwachsene verkaufen, obwohl sie die sonst geltenden Beschränkungen einer Indizierung beachten. Durch die ausgesprochene Vermutung der BpJM einer strafrechtlichen Relevanz, dürfte es für deutsche Händler u.U. schwerer sein bei einer tatsächlichen Beschlagnahme des Spieles, eine Verurteilung wegen der Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien zu vermeiden.
Gabumon
24.11.2010, 13:44 UhrDiese Vorläufige Indizierung ist bis auf das Ausstellungsverbot übrigens Folgenlos, das heißt der Titel darf (unter der Ladentheke) weiter verkauft werden und ist nicht verboten oder so quatsch was immer gerne behauptet wird
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